Tipps im Umgang mit der Agentur für Arbeit

11.10.2014

Die jeweiligen Sachbearbeiter haben einen gewissen Ermessensspielraum, nach dem sie handeln und entscheiden können. Das befreit sie natürlich nicht davon, die geltenden Sozialgesetze zu berücksichtigen. Entscheidungen die getroffen werden, müssen jedoch auch begründbar sein.

Gut vorbereitet sein

Zu einem Termin mit einem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, ist es ein Vorteil, gut vorbereitet zu sein. Je nach Anliegen ist es auch wichtig, einen entsprechend guten Eindruck zu vermitteln. Dies fängt beim passenden Dresscode an. Gespräche sollten klar und freundlich geführt werden. Bei Kritikpunkten neugierig nachfragen! Der Sachbearbeiter sollte spüren, dass man sich bereits gut vorab informiert hat und genau weiß was man will. In manchen Fällen ist es auch ratsam, sich eine weitere Person als Beistand mitzunehmen. Teilweise ist dies sogar im §13 des Sozialgesetzbuchs (SGB X), zehntes Buch, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz geregelt. Ausnahmen davon sind in den Absätzen 5 und 6 geregelt. Dieser Beistand kann dann zum Beispiel als Zeuge fungieren. Natürlich weiß dies auch der Sachbearbeiter. Wichtig wäre es dann jedoch, nicht einen Verwandten oder den Ehepartner mitzunehmen, da dieser dann als befangen gelten könnte. Vor dem Gespräch die mitgebrachte Person namentlich und dessen Funktion als Beistand, nennen.

Das Schriftliche

Auf mündliche Entscheidungen oder Zusagen, muss auf Verlangen ein entsprechendes Schriftstück angefertigt werden. Dazu ist die Agentur für Arbeit nach §3 Absatz 2 (SGB X) verpflichtet. Eigene Unterlagen die verlangt werden, kann man alle in einem Ordner zusammentragen. Hier gehört auch der gesamte Schriftverkehr mit der Agentur für Arbeit hinein. Gegebenenfalls helfen hier auch kurze Notizen über Gespräche, damit man nicht etwas Wichtiges vergisst.

Bei Problemen

Sollten Sie mit ihrem Sachbearbeiter gar nicht zurechtkommen und sich ungerecht behandelt fühlen, hilft oft schon die Frage nach der Telefonnummer des Abteilungsleiters. Sie haben auch die Möglichkeit gegen die Entscheidungen der Agentur für Arbeit Einspruch einzulegen. Hier gilt es, wie bei allen anderen Belangen auch, unbedingt die Fristen einzuhalten. Es gibt auch viele Fachanwälte, die sich konkret mit Sozialrecht befassen. Oft besteht auch die Möglichkeit bei geringem Einkommen, vom zuständigen Gericht sich einen Beratungsschein für einen Anwalt geben zu lassen.



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