Wenn der Arbeitgeber neugierig wird

04.02.2014

Wie weit darf der Arbeitgeber hier eigentlich gehen oder sind im sogar rechtlich gar keine Grenze auferlegt worden?

  • Grundsätzlich sollten Sie versuchen in Erfahrung zu bringen, warum Ihr Chef so extrem kontrolliert. Gab es in der Vergangenheit vielleicht Zwischenfälle mit Mitarbeitern, die ihn so sehr misstrauisch werden ließen?
  • Werden vielleicht die Arbeitszeiten nicht eingehalten und jeder kommt und geht wie ihm danach der Sinn steht? Es bestehen hier arbeitsvertragliche Vereinbaren die einzuhalten sind. Zum Thema Arbeitszeit darf der Chef sich durch Kontrollen vergewissern, ob alle Mitarbeiter diese Zeiten einhalten.
  • Eine Kamera einzusetzen damit Angestellte ständig unter dem wachsamen Auge des Arbeitgebers sind, ist nur bedingt erlaubt, da Persönlichkeitsrechte leicht zu verletzen sind. Welches Maß an Kontrolle und Überwachung zulässig ist, hängt von betrieblichen Interessen ab. Steht der Verdacht Werksspionage im Raum, wird der Arbeitgeber auch zu drastischeren Kontrollmaßnahmen greifen dürfen. Dieses legal, sofern es um den Erhalt der Betriebsordnung und dem Erhalt von betrieblichen Geheimnissen geht.
  • Kommen Sie sogar in die Situation von einem beauftragten Detektiv verfolgt zu werden, sollten Sie unbedingt wissen, dass ein Arbeitgeber so einen von ihm bezahlten Einsatz, nur bei einem sehr schwerwiegenden Verdacht veranlassen darf. So mancher Arbeitgeber lässt auf diese professionelle Weise gerne überprüfen, ob der Angestellte zu Recht eine Krankmeldung ablieferte oder eher sich ein paar vergnügliche Tage zusätzlich gönnen möchte. In dieser Situation wäre Ihnen, sofern Sie sich keiner Schuld bewusst sind, zu raten einen Anwalt hinzu zu ziehen. Dies ist auch generell zu empfehlen, wenn der Chef sich in private Bereiche einmischt.
  • Wichtig ist immer, mit dem Vorgesetzten ein Gespräch zu suchen. Fragen Sie ihn warum er Sie oder vielleicht auch alle Mitarbeiter so genau unter die Lupe nimmt. Ihm sollte bewusst gemacht werden, dass seine Aktionen sicherlich nicht zu einer Leistungssteigerung führen. Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, lohnt es sich sicherlich mit diesem in Kontakt zu treten.

Alles hat seine Grenzen. Ist es Ihnen nicht mehr möglich unter solchen andauernden Überwachungsmaßnahmen Ihres Arbeitgebers zu arbeiten, muss wohl leider über einen Jobwechsel nachgedacht werden. Unterstützend zeigt sich hier ein Outplacement Unternehmen. Verschiedene Outplacement Dienstleistungen rund um den Job, sind für den Arbeitssuchenden sehr hilfreich. Informieren Sie sich doch einmal, was für Sie sinnvoll sein könnte.



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